„Medizin muss so unabhängig sein, dass Versicherungsaspekte keinen Einfluss auf die Erbringung der Leistung haben, egal ob eine Bürgerversicherung oder das bewährte duale System die Erstattungsseite regeln. Freiheit liegt schließlich nicht darin, allen Menschen eine identische Behandlung angedeihen zu lassen, sondern Freiheit liegt in der eigenen privaten Entscheidung. Jedem Bürger muss jede Behandlung offen stehen.“ (Dr. Georg Kolle, Präsident des PZVD)
Die Kosten für eine Behandlung mit Alignern sind vergleichbar mit den üblichen Kosten, die bei einer Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange (Multibracketapparatur) anfallen.
Durchschnittliche Kosten für eine Behandlung mit Alignern:
Klein
Kosten für eine kleine Behandlung (z.B. Verbesserung der Position der Frontzähne) ab
2.000,00 €
oder Ratenzahlung 12x 167 €
Mittel
Kosten für eine mittlere Behandlung (z.B. Verbesserung der Position von Front- und Seitenzähnen) ab
4.000,00 €
oder Anzahlung 900 € und Ratenzahlung 12x 259 € oder 24x 130 €
Groß
Kosten für eine große Behandlung (vollständige Behandlung der Fehlstellung) ab
6.000,00 €
oder Anzahlung 2.000 € und Ratenzahlung 24x 167 € oder 36x 112 €
Behandlungen mit Alignern werden von privaten Versicherungen, Zusatzversicherungen und der Beihilfe erstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung mit Alignern, unabhängig von der Einstufung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), nicht.
Bei gesetzlich versicherten Kindern wird heutzutage generell empfohlen, bereits im Milchgebiss oder spätestens frühem Wechselgebiss eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sollte vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden abgeschlossen werden.
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